Referentenentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes veröffentlicht
Neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger - von Rechtsanwältin LL.M. (UNSW), Dipl.-Finanzwirtin (FH) Birgit Marten. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 13. Juni einen Referentenentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes veröffentlicht. Ziel der Änderung ist es, sogenannten „Presseverlegern“ das ausschließliche Recht zur Veröffentlichung von Presseerzeugnissen im Internet zu gewähren. Die Regelungen im Einzelnen - Der Entwurf sieht vor, dass nach dem § 87e UrhG ein neuer Abschnitt 7 mit den §§ 87f bis 87h eingefügt wird. § 87f Abs. 1 definiert den Presseverleger als den Hersteller eines Presseerzeugnisses und gewährt diesem das „ ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen .“
Quelle: QNC GmbH / 123recht.net
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